Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen.
Haushaltshilfe kann bei Schwangerschaft, Entbindung oder Erkrankung von der Krankenkasse übernommen werden. Hier erfahrt ihr, welche Wege es gibt und wie ihr den Antrag stellt. Dabei helfe ich euch.
Kann Haushaltshilfe infrage kommen?
Drei Fragen zur Orientierung. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet eure Krankenkasse. Nichts wird gespeichert oder übertragen — die Antworten bleiben in eurem Browser.
Hilfe rund um die Geburt prüfen lassen
Wenn du wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen kannst, kann § 24h SGB V infrage kommen. Deine Krankenkasse prüft den Einzelfall und die Abrechnung. Ich helfe dir beim Antrag.
Weitere Voraussetzungen sind entscheidend
Eine Erkrankung allein begründet keinen Anspruch. Nach § 38 SGB V ist bei Krankenhausbehandlung und weiteren genannten Leistungen grundsätzlich ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt nötig. Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung kann Hilfe auch ohne ein solches Kind möglich sein: ohne Pflegegrad 2 bis 5 für höchstens vier Wochen. Die Krankenkasse prüft euren Fall.
Anlass gemeinsam klären
Ohne Zusammenhang mit Schwangerschaft, Entbindung oder einer Erkrankung ist eine Kostenübernahme als Haushaltshilfe meist nicht vorgesehen. Privat buchen ist möglich; ich erstelle euch ein individuelles Angebot.
Kommt auf euren Fall an
Ein Kassenanspruch besteht grundsätzlich nur, soweit niemand sonst im Haushalt die Haushaltsführung übernehmen kann. Wir besprechen eure Situation; eine private Buchung bleibt möglich.
Bei privater Versicherung sehr unterschiedlich
Private Kassen erstatten sehr unterschiedlich — fragt am besten direkt nach, ob und in welchem Umfang eine Mütterpflegerin übernommen wird. Privat buchen geht jederzeit; ich erstelle euch ein individuelles Angebot.
Wann kann die Krankenkasse übernehmen?
Welcher Weg passt, hängt vom Grund für die Unterstützung ab. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft eure Krankenkasse im Einzelfall.
- § 24h SGB V · Schwangerschaft und Entbindung Wenn ihr deswegen den Haushalt nicht weiterführen könnt und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Das kann bereits während der Schwangerschaft oder nach der Geburt relevant sein.
- § 38 SGB V · Krankenhausbehandlung und weitere Leistungen Wenn ihr deswegen den Haushalt nicht weiterführen könnt, muss ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt leben.
- § 38 SGB V · Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung Hier kann Hilfe auch ohne ein solches Kind möglich sein: ohne Pflegegrad 2 bis 5 für höchstens vier Wochen. Mit entsprechendem Kind kann der Anspruch bis zu 26 Wochen dauern. Zur Versorgung des Kindes schließt Pflegebedürftigkeit den Anspruch nicht aus.
Kann eine andere Person im Haushalt die Haushaltsführung übernehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch. Krankenkassen können in ihrer Satzung weitere Krankheitsfälle vorsehen. Eure Kasse prüft den Einzelfall sowie Umfang und Dauer der Leistung.
Was ihr selbst zahlt
- § 24h · Schwangerschaft, Entbindung Für eine bewilligte Haushaltshilfe nach dieser Regelung fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
- § 38 · Krankheitsfall Hier kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Die Höhe klärt ihr mit eurer Krankenkasse.
Privat versichert? Der Umfang unterscheidet sich stark von Tarif zu Tarif – fragt am besten direkt bei eurer Versicherung nach, ob und wie viel für eine Mütterpflegerin übernommen wird.
Wie die bewilligte Leistung abgerechnet wird, hängt von eurer Kasse und dem Einzelfall ab. Wir klären den Weg vor dem Einsatz gemeinsam.
Ganz ohne Kasse geht es auch: Privat gebucht, für euch selbst oder als Geschenk zur Geburt. Ich erstelle euch ein individuelles Angebot.
Wann sich der Antrag besonders lohnt
Vier Situationen, in denen sich eine Prüfung lohnen kann.
Bettruhe in der Schwangerschaft
Wenn ihr wegen der Schwangerschaft den Haushalt nicht weiterführen könnt, kann § 24h SGB V passen. Lasst die Notwendigkeit ärztlich bescheinigen und fragt eure Kasse nach dem Antrag.
Nach einem Kaiserschnitt
Nach einem Kaiserschnitt kann praktische Hilfe nötig sein. Ein Anspruch entsteht nicht allein durch die Operation: Entscheidend ist, ob ihr wegen der Entbindung den Haushalt nicht führen könnt und niemand im Haushalt einspringen kann. Mehr dazu auf der Seite Hilfe nach Kaiserschnitt in Coburg.
Zwillinge und Mehrlinge
Bei Mehrlingen kann zusätzlicher Unterstützungsbedarf entstehen. Ob eine Kassenleistung infrage kommt, hängt auch hier von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Meldet euch möglichst früh.
Alleinerziehend
Wer allein mit Kindern lebt, hat oft niemanden im Haushalt, der übernehmen kann. Für eine Kassenleistung muss zusätzlich ein passender medizinischer Anlass vorliegen.
Erkrankung außerhalb des Wochenbetts? Lest auch Haushaltshilfe bei Erkrankung der Mutter.
So läuft der Antrag ab
Die Bürokratie schreckt viele ab. Sie ist überschaubar, und ihr müsst den Weg nicht allein gehen.
- 01 Kostenloses Erstgespräch Wir klären Bedarf, Stundenumfang, Zeitraum und Finanzierung – telefonisch oder bei euch zuhause.
- 02 Antrag bei eurer Krankenkasse Das Formular „Antrag auf Haushaltshilfe" gibt es bei den meisten Kassen zum Download. Ich gehe es mit euch durch.
- 03 Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung Auch diesen Bogen gibt es meist online. Auf Wunsch komme ich mit zum Termin.
- 04 Bescheid abwarten Von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen ist alles möglich. Deshalb: früh anfangen.
Der Kassenantrag dauert manchmal mehrere Wochen – meldet euch am besten schon in der Schwangerschaft.
Wer die Haushaltshilfe leistet
Nach der Bewilligung klären wir mit der Kasse, ob und wie ich den Einsatz übernehmen kann. Als Mütterpflegerin unterstütze ich bei Haushalt, Säuglingspflege und Geschwisterbetreuung und begleite euch emotional – im Raum Coburg und 50 km Umkreis. Was das im Alltag heißt, steht auf der Seite Haushaltshilfe in Coburg. Wie ich mich von eurer Hebamme unterscheide, erklärt Mütterpflegerin oder Hebamme.
Besprechen wir eure Möglichkeiten.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir euren Bedarf und die nächsten Schritte für einen möglichen Kassenantrag.
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