Anspruchs-Check

Steht euch Haushaltshilfe zu?

Drei Fragen, 30 Sekunden. Nichts wird gespeichert oder übertragen — die Antworten bleiben in eurem Browser.

1 Wie seid ihr versichert?
2 Trifft eines zu: Du bist schwanger, hast gerade entbunden, oder es lebt ein Kind unter 12 Jahren in eurem Haushalt?
3 Kann derzeit niemand sonst im Haushalt den Haushalt führen?

Gute Chancen auf Kostenübernahme

Bei Schwangerschaft oder Entbindung greift § 24h SGB V (zuzahlungsfrei), bei einer Erkrankung § 38 SGB V (ca. 5–10 € Eigenanteil pro Tag). Den bewilligten Anteil rechne ich direkt mit der Kasse ab, vorstrecken müsst ihr nichts. Verbindlich entscheidet eure Krankenkasse — Antrag und ärztliche Bescheinigung machen wir zusammen.

Kassenleistung eher nicht, privat jederzeit

Ohne Schwangerschaft, Entbindung oder Kind unter 12 im Haushalt übernimmt die Kasse in der Regel nicht. Privat buchen geht jederzeit — für euch selbst oder als Geschenk zur Geburt. Ich erstelle euch ein Angebot.

Kommt auf euren Fall an

Wenn jemand im Haushalt die Haushaltsführung übernehmen kann, lehnen Kassen häufig ab. Ob es bei euch trotzdem Wege gibt, klären wir am besten im kostenlosen Erstgespräch — privat oder stundenweise ist immer möglich.

Bei privater Versicherung sehr unterschiedlich

Private Kassen erstatten sehr unterschiedlich — fragt am besten direkt nach, ob und in welchem Umfang eine Mütterpflegerin übernommen wird. Privat buchen geht jederzeit; ich erstelle euch ein individuelles Angebot.

Drei Wege, auf denen die Kasse zahlt

Welcher Paragraph greift, hängt nicht am Alter des Babys, sondern an eurer Situation. Es sind drei verschiedene Anspruchsgrundlagen – und die dritte wird am häufigsten übersehen.

  • § 24g SGB V · Schwangerschaft Wenn ihr wegen der Schwangerschaft den Haushalt nicht führen könnt – etwa bei verordneter Bettruhe, vorzeitigen Wehen oder Blutungen. Auch lange vor dem errechneten Termin.
  • § 24h SGB V · Entbindung und Wochenbett Rund um die Geburt und in den Wochen danach. Dieser Weg ist für euch zuzahlungsfrei.
  • § 38 SGB V · Erkrankung Wenn eine Erkrankung die Haushaltsführung verhindert und ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Das gilt also auch lange nach dem Wochenbett – bis zum 12. Geburtstag eures Kindes.

Bei Kindern mit Behinderung entfällt die Altersgrenze. Und: Eine Ablehnung ist kein Endpunkt – gegen den Bescheid könnt ihr Widerspruch einlegen.

Was ihr selbst zahlt

  • § 24g / § 24h · Schwangerschaft, Entbindung Keine Zuzahlung. Ihr seid befreit.
  • § 38 · Krankheitsfall Etwa 5 bis 10 Euro Eigenbeteiligung pro Tag, je nach Kasse.

Privat versichert? Der Umfang unterscheidet sich stark von Tarif zu Tarif – fragt am besten direkt bei eurer Versicherung nach, ob und wie viel für eine Mütterpflegerin übernommen wird.

Vorstrecken müsst ihr nichts. Den von der Kasse bewilligten Anteil rechne ich direkt mit ihr ab. Bei euch bleibt höchstens der Eigenanteil – und bei Schwangerschaft und Entbindung nicht einmal der.

Ganz ohne Kasse geht es auch: Privat gebucht, für euch selbst oder als Geschenk zur Geburt. Ich erstelle euch ein individuelles Angebot.

Wann sich der Antrag besonders lohnt

Vier Situationen, in denen Familien oft gar nicht erst fragen – obwohl die Voraussetzungen meist erfüllt sind.

Bettruhe in der Schwangerschaft

Wenn eure Ärztin körperliche Schonung verordnet, ist Haushaltsführung genau das, was ihr nicht mehr leisten sollt. § 24g SGB V ist dafür gemacht. Lasst die Notwendigkeit direkt bei der Verordnung mit bescheinigen – das spart einen zweiten Termin.

Nach einem Kaiserschnitt

Ein Kaiserschnitt ist eine Bauch-OP. Heben, Bücken und Tragen fallen wochenlang aus, während gleichzeitig ein Neugeborenes versorgt werden will. Hier greift § 24h – zuzahlungsfrei.

Zwillinge und Mehrlinge

Bei Mehrlingen verdoppelt sich nicht nur die Versorgung, auch die Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Entbindung und längerer Schonung steigt. Meldet euch früh – am besten schon während der Schwangerschaft.

Alleinerziehend

Die Voraussetzung „keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt führen" ist bei Alleinerziehenden praktisch immer erfüllt. Genau für diese Situation ist die Leistung da.

So läuft der Antrag ab

Die Bürokratie schreckt viele ab. Sie ist überschaubar, und ihr müsst den Weg nicht allein gehen.

  1. 01 Kostenloses Erstgespräch Wir klären Bedarf, Stundenumfang, Zeitraum und Finanzierung – telefonisch oder bei euch zuhause.
  2. 02 Antrag bei eurer Krankenkasse Das Formular „Antrag auf Haushaltshilfe" gibt es bei den meisten Kassen zum Download. Ich gehe es mit euch durch.
  3. 03 Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung Auch diesen Bogen gibt es meist online. Auf Wunsch komme ich mit zum Termin.
  4. 04 Bescheid abwarten Von wenigen Stunden bis zu mehreren Wochen ist alles möglich. Deshalb: früh anfangen.

Der Kassenantrag dauert manchmal mehrere Wochen – meldet euch am besten schon in der Schwangerschaft.

Wer die Haushaltshilfe leistet

Bewilligt die Kasse, könnt ihr in vielen Fällen selbst wählen, wer kommt. Als Mütterpflegerin übernehme ich Haushalt, Säuglingspflege, die Betreuung von Geschwisterkindern und emotionale Begleitung – im Raum Coburg und 50 km Umkreis. Was das im Alltag heißt, steht auf der Seite Haushaltshilfe in Coburg. Wie ich mich von eurer Hebamme unterscheide, erklärt Mütterpflegerin oder Hebamme.

Klären wir euren Anspruch.

Ob die Voraussetzungen bei euch erfüllt sind, finden wir im Erstgespräch heraus – unverbindlich und ohne Kosten.

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