Daliah Latzel

Entlastung im Familienalltag

Ich übernehme nach Absprache Einkäufe, Mahlzeiten, Wäsche und weitere Aufgaben im Haushalt. Auch die Betreuung von Geschwisterkindern kann dazugehören. Medizinische und pflegerische Leistungen übernehme ich nicht.

Daliah Latzel · Mütterpflegerin

So kommt ihr zu Unterstützung

Teilt mir mit, ab wann ihr Hilfe braucht und welche Aufgaben gerade liegen bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir euren Bedarf und ob eine private Buchung oder ein Antrag bei der Krankenkasse für euch infrage kommt.

Wann kann die Krankenkasse übernehmen?

§ 38 SGB V unterscheidet mehrere Fälle. Wenn ihr wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer weiteren dort genannten Leistung den Haushalt nicht weiterführen könnt, muss grundsätzlich ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt leben.

Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung kann Haushaltshilfe auch ohne ein solches Kind möglich sein. Ohne Kind gilt: kein Pflegegrad 2 bis 5 und höchstens vier Wochen. Mit einem solchen Kind kann dieser Anspruch bis zu 26 Wochen dauern; Pflegebedürftigkeit schließt Hilfe zur Versorgung des Kindes nicht aus.

In jedem Fall darf niemand sonst im Haushalt die Haushaltsführung übernehmen können. Krankenkassen können in ihrer Satzung weitere Krankheitsfälle vorsehen. Eure Kasse prüft den Einzelfall.

Ich helfe euch beim Antrag. Den Ablauf findet ihr im Ratgeber zum Kassenantrag.

Braucht eure Familie gerade Entlastung?

Beschreibt mir eure Situation. Wir klären gemeinsam, welche Hilfe und welcher Kassenweg infrage kommen.

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